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Allgemeine Patienteninfos

Liebe Patientin, lieber Patient!

Krankengymnastik, Atemtherapie, Fango ...

… und andere Regelbehandlungen werden von uns auf ärztliche Verordnung fachgerecht durchgeführt.

… sind grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung möglich, vorausgesetzt es handelt sich um eine Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge und nicht um eine medizinisch notwendige Behandlung.

… können darüber hinaus als Therapieergänzung auf ärztliche Privatverordnung vereinbart werden, wenn keine Verordnung auf Kassenrezept ausgestellt wurde.

(Sofern Ihr Arzt/ Ihre Ärztin eine Massage oder eine Krankengymnastik zwar für sinnvoll jedoch nicht für zwingend notwendig medizinisch erforderlich hält, wird Ihnen als Kassenpatient diese aus Kostengründen <Praxisbudget> in aller Regel seltener verordnet. Dennoch besteht prinzipiell die Möglichkeit einer sogenannten „Wunschverordnung“ auf Privatrezept mit ärztlicher Diagnose, wenn Sie Patient unserer Praxis waren oder sind, so dass eine Therapie erweitert oder eine Therapiepause überbrückt werden kann. Diese ist allerdings von einer Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. In diesem Fall orientiert sich unser Honorar an dem von der Krankenkasse üblicherweise erstatteten Betrag.