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Info für Ärzte

Ärzteinfo vom Skoliose Therapie Zentrum, Unna

Liebe Ärzte, liebe Partner im Gesundheitswesen,

hier möchten wir Ihnen einige Informationen zukommen lassen, die Ihnen den Arbeitsalltag in Bezug auf Bürokratie/ Heilmittel/ Heilmittelkatalog und Budget erleichtern und unsere gute und unkomplizierte Zusammenarbeit fördert!

Neu: Ab 01.07.2014

 

Ab 01.07.2014 sollte auf jeder Heilmittelverordnung ein ICD-10- Code passend zum Indikationsschlüssel und passend zur Leitsymptomatik, sowie zum verordneten Heilmittel stehen. Dieser darf die ausgeschriebene wörtliche Diagnose ersetzen, muss aber in der Gesamtheit schlüssig und passend zum Rest der Verordnung stehen.
Leider sind wir Physiotherapeuten einmal mehr in der Prüfpflicht; Bei Fehlern werden unsere Honorare gnadenlos abgezogen, gestrichen oder gekürzt. Daher müssen wir Ihnen die Patienten wegen einer Rezeptänderung ggf. zurückschicken. Dies ist, wie Sie ja nun wissen, keine „Schikane“ unsererseits, sondern eine notwendige Konsequenz für das „Überleben“ im gesetzlichen Rezepte- und Kassenzulassungsdschungel.

Seit Januar 2013 haben Sie die Möglichkeit, eine langfristige Heilmittelverordnung als Vorab- Praxisbesonderheit anerkannt zu bekommen und somit extrabudgetär verordnen zu können. Dazu müssen Sie auf der Verordnung einen ICD-10-Code notieren.

Seit April 2013 gibt es hierfür von der KbV neue Verordnungsvordrucke: www.kbv.de

Alte Formulare können noch weiter genutzt werden, sofern Sie den ICD-10-Code dann handschriftlich vermerken.

Wir als Heilmittelerbringer sind nicht verpflichtet, den ICD-10-Code auf Richtigkeit zu überprüfen (im Gegensatz zu den restlichen Angaben der Verordnung), sind aber bemüht, Sie bei aufgefallenen Irrtümern zu informieren und die Chance zur Richtigstellung zu ermöglichen.

ICD-10-Schlüssel verstehen und anwenden….

Der Weg zur extrabudgetären Verordnung für Ihre / unsere Patienten

Therapiebedarf

Therapiebedarf liegt gem. § Abs. 2 HeilM-RL immer dann vor, wenn die verordneten Heilmittel zu Lasten der GKV verschrieben werden, weil sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

 

Mit einem oder mehreren Punkten dieser sieben Basis- Indikationen wird der grundsätzliche Therapiebedarf hinreichend belegt. Jetzt kann man detailliert die konkreten Einschränkungen im Hinblick auf die Basis- Indikationen benennen: Dabei gilt es, die funktionellen Einschränkungen sehr detailliert und konkret darzulegen – je mehr funktionelle Einschränkungen vorliegen, desto wahrscheinlicher der Therapiebedarf.

Dabei helfen Ihnen auch unsere Therapieberichte weiter, wenn Sie diese anfordern.

Ganz konkret: Mit einer guten medizinischen Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles steht und fällt der Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf. Die von der Heilmittellinie vorgegebene Struktur auf Therapiebedarf, Therapiefähigkeit, Therapieziel und Therapieprognose hilft dabei, die Begründung plausibel und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Überprüfen Sie nun die Möglichkeit der extrabudgetären Verordnung in wenigen Schritten:

  • Es liegt eine Heilmittelverordnung mit ICD-10-Schlüssel vor

 

Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls überprüfen Sie, ob der angegebene ICD- 10- Schlüssel zu der Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf gehört.

Wenn ja, dann ist diese Verordnung extrabudgetär für Sie als Arzt, wenn die Krankenkasse auf die Genehmigung grundsätzlich verzichtet (VDEK- Kassen), ansonsten muss noch vom Patienten ein Antrag gestellt werden mit der von Ihnen ausgestellten Verordnung (einige RVO- Kassen bestehen auf die Genehmigung vorab, bspw. BKK Novitas….)

Die VDEK- Kassen möchten mittlerweile überhaupt keine Langfristgenehmigungen (für ein Jahr) ausstellen und begründen dies damit, dass die Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit ICD- 10-Schlüssel ja auch extrabudgetär sind (wenn von Ihnen als Arzt korrekt ausgestellt) und somit in jedem Fall bezahlt werden. Eine Genehmigung vorab ist hier nicht nötig.

Nur bei Patienten der RVO- Kassen kommt das Langfristgenehmigungsverfahren noch weiter in Frage, da einige der RVO- Kassen auch bei Verordnungen des Regelfalles vorherige Genehmigungen wünschen.

Auch hier sollte auf die richtige Kombination von Diagnose, ICD-10-Schlüssel und Indikationsschlüssel geachtet werden.

Im schlimmsten Fall bei diesem Thema bei uns oder Firma Buchner nachfragen (www.buchner-shop.de)